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18.09.2012, 17:09 Uhr
380-kV-Leitung: Ansgar Focke widerspricht TenneT in wesentlichen Punkten
„Land wird alle sieben Kabelabschnitte anordnen“
Harpstedt - HARPSTEDT/LANDKREIS · Der CDU-Landtagsabgeordnete Ansgar Focke geht weiterhin davon aus, dass nicht nur in Ganderkesee die 380-kV-Leitung nach St. Hülfe unter die Erde kommt. Das Land werde im Planfeststellungsverfahren nach Erörterung und Auslegung auch die weiteren fünf Verkabelungsabschnitte südlich der Gantergemeinde anordnen; zwei davon liegen in den Kommunen Colnrade und Winkelsett. Netzbetreiber TenneT hatte den jüngst erzielten Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreit mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vor dem Bundesverwaltungsgericht um die Eröffnung der Planfeststellung als Erfolg für sich gewertet (wir berichteten). Vor diesem Hintergrund hakte die Kreiszeitung bei Ansgar Focke nach

Herr Focke, Netzbetreiber TenneT behauptet, das Planfeststellungsverfahren werde auf der Grundlage seines Antrags von 2010 eröffnet, der nur die beiden Erdkabelabschnitte auf Ganderkeseer Gemeindegebiet beinhaltet. Trifft das zu?

Focke:Das Planfeststellungsverfahren wird aufgrund der bisher von TenneT eingereichten Unterlagen eröffnet. Ergänzt werden diese durch eine Information, wie mögliche Erdkabelabschnitte aussehen können. Das Ministerium wird die weiteren Erdkabelabschnitte südlich von Ganderkesee anordnen. Dagegen wird TenneT keine Klage mehr erheben.

Der Netzbetreiber will nach eigenem Bekunden lediglich zugesagt haben, Pläne auch für die weiteren fünf Abschnitte südlich von Ganderkesee zur Verfügung zu stellen; diese seien aber lediglich zu Zwecken der Information der Behörden nachrichtlich auszulegen und ausdrücklich nicht Teil der Planfeststellungsunterlagen.

Focke:Das Bundesverwaltungsgericht hat gesagt, dass es die besagten Unterlagen als Teil der Planfeststellungsunterlagen ansieht.

Mit dem erzielten Vergleich hat der Netzbetreiber erreicht, dass nunmehr das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden kann. Das Land hat indes in der „gütlichen Einigung“ für die Freileitungsgegner allem Anschein nach nichts durchgesetzt, was nicht auch vorher schon erwirkt war, nämlich zwei Erdkabelabschnitte im Raum Ganderkesee.

Focke:Nein, das ist falsch. TenneT ergänzt die bisherigen Unterlagen und verzichtet auf Rechtsmittel gegen die Anordnung von Erdverkabelung durch das Ministerium. Damit steht fest, dass das Land auch weiterhin auf die zusätzlichen fünf Erdkabelabschnitte besteht. Diese werden vom Land angeordnet. Gleichwohl lässt sich jetzt noch nicht genau sagen, wo letztlich im Detail erdverkabelt wird. Ausnahmeregelungen sind nämlich möglich, wenn sich die betroffenen Haus- und Hofeigentümer, die sich innerhalb der 400-Meter-Abstandsbereiche befinden, privatrechtlich mit TenneT einigen. Diese Möglichkeit besteht aber immer. · boh